Personenschutz:

Der Schutz gefährdeter Personen kann von uns überall da übernommen werden, wo dieser von der staatlichen Behörden wie der Polizei nicht geleistet werden kann. Dazu zählt vor allem der Schutz bei bestehenden aber auch unterschwelligen Bedrohungslagen durch Drohbriefe-, anrufe oder nachrichten auf elektronischem Wege. Auch können Fälle von beharrlicher Verfolgung (Stalking), durch persönliches Nachstellen sowie durch anderwertige Kontaktaufnahmen für berechtigtes Unbehagen sorgen.

Neben dem persönlichen Schutz für Ihre Sicherheit durch entsprechend ausgebildetes und ausgerüstetes Personal übernehmen wir in solchen Fällen auch gerne ergänzende Ermittlungen, die zur Ausforschung der meist unbekannten Täterschaft führen können.